Im Fall Tainah sprach das Richtersenat Fernanda von allen Anklagen frei. Das Geschworenengericht erkannte Notwehr zugunsten Dritter im Verhalten von Geovana an, die für den Tod verantwortlich war, der zunächst als vorsätzlicher Totschlag eingestuft worden war. Das Verbrechen wurde dann auf fahrlässigen Totschlag herabgestuft, das heißt ohne Tötungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die gerichtliche Entscheidung noch Berufung einlegen.
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Fall Tainah: Geschworenengericht spricht Fernanda frei und Geovana zugeschriebener Totschlag auf fahrlässig herabgestuft
Portal O Dia10. September 2026 um 08:34
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