Die portugiesische Regierung hat eine Verordnung genehmigt, die einen Ausnahmezeitraum für Anträge auf Beihilfen der Intervention B.3.4 „Umstrukturierung und Umwandlung von Rebflächen" im Rahmen des Nationalen Programms zur Unterstützung des Weinsektors (PEPAC Portugal) festlegt, der für die Kampagne 2026-2027 gilt. Die Entscheidung wurde am Donnerstag, den 10. September, bestätigt.
Diese Maßnahme folgt auf die Schäden, die durch meteorologische Ereignisse und damit verbundene Phänomene verursacht wurden, die zwischen dem 28. Januar und dem 15. Februar 2026 auftraten und zahlreiche Weinbaubetriebe erheblich betrafen. Diese Ausnahmeregelung zielt darauf ab, die Weinbauern zu unterstützen, die Schäden an ihren Kulturen erlitten haben.
Die Verordnung definiert spezifische Regeln für diesen außerordentlichen Zeitraum, darunter fünf Millionen Euro zur Finanzierung, vereinfachte Antragsverfahren und Prioritätskriterien, die auf Erzeuger ausgerichtet sind, die Schäden in den betroffenen Rebparzellen nachweisen. Der Antragsprozess läuft online über das IFAP, I.P., wobei die Fristen vom Institut für Weinbau und Wein, I.P., festgelegt und bekannt gegeben werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Meer betonte, dass der Ausnahmezeitraum Auswahlkriterien umfasst, die Weinbauern mit bestätigten Schäden Vorrang einräumen, und sieht darüber hinaus die Verlängerung von Fristen vor, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Die Verordnung legt auch nach dem Standort der Parzellen differenzierte maximale förderfähige Flächenobergrenzen fest, um eine ausgewogene Verteilung zu gewährleisten, die an die territorialen Besonderheiten angepasst ist. Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die Regierung, den von den Unwettern betroffenen Erzeugern außergewöhnliche Bedingungen für den Zugang zu den Beihilfen des VITIS-Programms zu bieten und die Weinbauaktivität fortzusetzen.




