Viele Versicherte der INSS haben Fragen bezüglich der Frist für die Abhebung ihrer Leistungen. Nach der Einzahlung des geschuldeten Betrags hat der Leistungsempfänger 60 Tage Zeit, die monatliche Zahlung abzuheben. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Betrag von der Bank an das Institut zurücküberwiesen.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, unrechtmäßige Zahlungen und Betrug im System zu vermeiden. Die Rücküberweisung des Betrags an die INSS erfolgt automatisch, wenn der Versicherte die Abhebung nicht innerhalb der festgelegten Frist vornimmt.
Sollte die Leistung jedoch nicht innerhalb von 60 Tagen abgeholt worden sein, kann der Versicherte die Zahlung dennoch beantragen. Hierzu genügt es, den Dienst „Ausstellung einer nicht erhaltenen Zahlung beantragen" über die Website oder die App Meu INSS aufzurufen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Telefonzentrale 135 zu kontaktieren, die montags bis samstags von 7:00 bis 22:00 Uhr erreichbar ist, um die nicht erhaltene Zahlung zu beantragen.




