Der Artikel befasst sich mit der zunehmenden Präsenz künstlicher Intelligenz in Gerichten, wobei er nicht fragt, ob Maschinen im Rechtssystem eingesetzt werden, sondern vielmehr unter welchen Bedingungen und welche Aufgaben niemals an sie delegiert werden sollten. Die Formulierung des Autors verweist auf eine typisch algorithmische Logik.
Das Thema erlangte besondere Relevanz mit dem Inkrafttreten der Europäischen KI-Verordnung am 2. August 2026, die nun anwendbar ist, obwohl einige Verpflichtungen im Zusammenhang mit KI-Systemen noch in der Umsetzungs- oder Spezifizierungsphase sind.
Der Text deutet darauf hin, dass die europäische Regulierung Grenzen für den Einsatz künstlicher Intelligenz im Rechtssystem setzt und definiert, welche Funktionalitäten Systemen im Gerichtskontext zugewiesen werden können oder nicht.




