Der Straßenfrachtverkehr im Mercosur ist in einen Zyklus gleichzeitiger normativer Veränderungen auf regionaler und einzelstaatlicher Ebene eingetreten. Am 6. November 2025 schlossen Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Peru und Uruguay die Unterzeichnung des Achten Zusatzprotokolls zum Abkommen über den internationalen Landverkehr (ATIT) ab, das Anhang I über Zollangelegenheiten vollständig ersetzt.
Das neue Protokoll erweitert den Umfang des Anhangs, ersetzt die von den Transportunternehmen gestellten Fahrzeuggarantien durch formale Garantien und führt die Selektivität durch Risikoanalyse mit Vorabdeklarationen und elektronischen Siegeln ein.
In Brasilien schreibt das am 5. August 2026 sanktionierte Gesetz 15.485 vor, dass jeder bezahlte Straßenfrachttransport vorab über den Identifizierungscode für Transportoperationen (CIOT) registriert werden muss.
Die brasilianische Gesetzgebung begrenzt auch die Frist für die Frachtzahlung auf 30 Werktage und sieht eine Frist von 90 Tagen für die Anpassung laufender Verträge vor.




