Die Generalstaatsanwaltschaft der Union (AGU) wird diejenige sein, die dem Richter Edson Fachin vom Obersten Gerichtshof (STF) Informationen über die Tätigkeit des Generaldirektors der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, vorlegt. Fachin traf diese Entscheidung in einer Anordnung von Mittwoch.
Der Richter annullierte sowohl die Amtsenthebung von Andrei Rodrigues, die auf Antrag des Richters André Mendonça durch die Zweite Kammer des STF angeordnet worden war, als auch die einstweilige Verfügung des Richters Flávio Dino, die die sofortige Wiedereingliederung des Generaldirektors der Bundespolizei anordnete.
In derselben Entscheidung setzte Fachin eine Frist von 48 Stunden, damit Andrei Rodrigues Antworten zu der Situation vorlegt. Der Beitrag war ausschließlich für Abonnenten zugänglich.




