Die Ärztekammer hat ein Disziplinarverfahren gegen einen Arzt eingeleitet. Der Mediziner steht im Verdacht, eine Fehlbildung bei einem Baby nicht erkannt zu haben.
Der Fall wird nun im Rahmen des von der Ärztekammer eingeleiteten Disziplinarverfahrens untersucht. Das Baby wurde mit der Fehlbildung geboren, die vom Arzt während der klinischen Untersuchung nicht identifiziert wurde.




