Die spanische Regierung hat eine Reform der allgemeinen Verkehrsordnung genehmigt, die neue Pflichten für Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern und Mopeds einführt. Die Regeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft und umfassen die Pflicht zur Verwendung von geschlossenem Schuhwerk, das den gesamten Fuß bedeckt. Das Fahren mit Flip-Flops, Sandalen oder anderem offenen Schuhwerk ist nicht mehr erlaubt, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften. Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) legt auch die Pflicht zu Schutzhandschuhen auf Überlandstraßen fest, die für Fahrer und Mitfahrer gilt.
Die neuen Regeln zielen darauf ab, den Schutz der schutzbedürftigsten Nutzer auf den spanischen Straßen zu erhöhen. Wer diese Pflichten missachtet, begeht eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet wird. Die Verordnung bringt noch weitere Neuerungen mit sich, wie etwa die Möglichkeit, in Stausituationen mit bis zu 30 km/h auf dem rechten Straßenrand zu fahren, jedoch nur auf abschnitten, die vorher für diesen Zweck gekennzeichnet wurden.
Berufsnutzer von Motorrädern, sogenannte "Rider", müssen immer eine Warnweste tragen. Bestimmte Anforderungen an zugelassene Helme sollen am 1. Oktober 2027 in Kraft treten. Die Änderungen gelten nur in Spanien und verändern nicht direkt die für Motorradfahrer in Portugal geltenden Regeln.




