Der Nationale Verband der staatlichen Richter (Anamages) hat beim Obersten Gerichtshof (STF) einen Antrag gestellt, um die Zahlung einer Gehaltszulage namens „Quote zur Wertsteigerung aufgrund von Dienstalter in der Laufbahn" (PVTAC) an pensionierte Richter und Pensionsempfänger zu garantieren. Die Organisation argumentiert, dass das Plenum des STF das Recht auf diese Entschädigungszahlung während einer im März durchgeführten Verhandlung anerkannt hat, jedoch ein Fehler in der Formulierung des Urteilsspruchs verhindert hat, dass die Leistung automatisch auf diese Gruppe ausgedehnt wurde.
Die PVTAC ist eine Zulage von 5% des Gehalts für jeweils fünf Jahre nachgewiesener juristischer Tätigkeit, die bis zu 35% der Vergütung erreichen kann. Dieser Vorteil wurde für Richter und Mitglieder der Staatsanwaltschaft eingeführt und war eine der Entschädigungszahlungen, die vom STF während der Verhandlung über die Angelegenheit genehmigt wurden.
Der Rekurs wurde an Minister Flávio Dino, den Berichterstatter des Falls am Gericht, übermittelt. Der Verband vertritt die Position, dass der Urteilsspruch das Recht von pensionierten Richtern und Pensionsempfängern der Richter auf den Erhalt der Zahlung nicht ausdrücklich anerkannt hat, obwohl das Plenum die Rechtmäßigkeit der Zulage anerkannt hat.
Die Anamages fordert, dass der Text des Urteilsspruchs korrigiert wird, damit die Landesgerichte aller Bundesstaaten verpflichtet werden, die PVTAC auf inaktive Richter und ihre Pensionsempfänger auszudehnen, wodurch die Gleichbehandlung mit den aktiven Richtern gewährleistet wird.




