Das Bauunternehmen Lusolav hat seine Absicht bekundet, das spanische, von Sacyr geführte Unternehmen aus einer öffentlichen Ausschreibung auszuschließen. Das portugiesische Unternehmen behauptet, dass sein Konkurrent den maximal zulässigen Wert für die dem Normalbau entsprechende Projektkomponente überschreitet.
Nach den von Lusolav vorgelegten Daten übersteigt der Wert, den der spanische Konkurrent überschreitet, den gemäß den Ausschreibungsbedingungen maximal zulässigen Betrag um 186 Millionen Euro.
Die Situation stellt die Berechtigung der von Sacyr geführten Gruppe für die Auftragsvergabe in Frage, da die Ausschreibungsregeln Höchstgrenzen für die Angebotswerte in der Bauausführungskomponente festlegen.
Der Streit zwischen den beiden Unternehmen könnte auf formalem Wege geklärt werden müssen, falls Lusolav eine Anfechtung bei den für die Auftragsvergabe zuständigen Behörden einreicht.




