Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, der die Möglichkeit der Mitgliedstaaten einschränkt, lokale Unterkünfte zu begrenzen. Diesem Vorschlag zufolge darf diese Einschränkung nur in Gebieten mit Wohndruck angewendet werden.
Damit die Behörden lokale Unterkünfte einschränken können, müssen sie nachweisen, dass diese Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren das Wohnungsangebot beeinträchtigt.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einer breiteren Debatte über den Wohnungsmangel in verschiedenen europäischen Städten, wo das Wachstum von Plattformen für temporäre Vermietungen als ein Faktor angeführt wird, der zum Problem beiträgt.
Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets von Initiativen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Wohnungskrise in der Europäischen Union.




