Die Schwellenwerte für den Abschluss öffentlicher Verträge im Wege der direkten Auftragsvergabe und der beschränkten Ausschreibung werden ab 1. Oktober erhöht, dem Tag, an dem die Überarbeitung des öffentlichen Beschaffungsgesetzbuches (CCP) in Kraft tritt. Diese Änderung erfolgt im Rahmen einer Aktualisierung der Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe.
Bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen kann die direkte Auftragsvergabe, die eine Aufforderung an eine einzelne Stelle ermöglicht, die zuvor festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Diese Form der Auftragsvergabe wird häufig für Beschaffungen mit geringerem Wert genutzt.
Die Überarbeitung des CCP zielt darauf ab, die öffentlichen Beschaffungsverfahren zu vereinfachen und den öffentlichen Einrichtungen mehr Flexibilität bei der Auswahl ihrer Lieferanten zu bieten. Die neuen Schwellenwerte gelten sowohl für Kaufverträge als auch für Dienstleistungsverträge.



