Wer seinen Führerschein findet, nachdem er einen Ersatz beantragt hat, muss ihn umgehend dem Institut für Mobilität und Transport (IMT) übergeben. Gemäß den IMT-Richtlinien erklärt der Fahrer bei der Online-Beantragung ehrenwörtlich, dass der Führerschein nicht aufgrund einer gerichtlichen, behördlichen oder steuerbehördlichen Entscheidung beschlagnahmt wurde und dass er ihn dem Institut zurückgibt, falls er ihn wiederfindet. Das Formular 10, das persönlich für die Beantragung der Neueausstellung von Dokumenten verwendet wird, enthält dieselbe Erklärung und weist darauf hin, dass die Unwahrheit der Erklärung zu einem strafrechtlichen Verfahren führen kann.
Gemäß Artikel 2 der Verordnung über die Fahrerlaubnis wird die Ausstellung eines neuen Führerscheins durch das IMT automatisch den vorherigen Führerschein mit derselben Nummer widerrufen. Daher ist der alte Führerschein, selbst wenn er noch gültig erscheint und dieselben Informationen enthält, nach Ausstellung des Ersatzes nicht mehr gültig. Der wiedergefundene Führerschein muss an das IMT übergeben werden, wie vom Fahrer bei der Antragstellung erklärt.
Der Antrag auf einen Ersatz kann nicht gestellt werden, wenn der Führerschein aufgrund einer gerichtlichen, behördlichen oder überwachenden Behördenentscheidung beschlagnahmt wurde. Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass keine Ersatzführerscheine oder Duplikate ausgestellt werden dürfen, solange bestimmte Fahrverbote oder Fahrberechtigungseinschränkungen nicht vollständig erfüllt sind. Dieser Umstand




