Portugal droht, die neuen europäischen Regeln gegen "Greenwashing" nicht anwenden zu können, die Praxis von Unternehmen, irreführende oder übertriebene Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen zu machen. Das Land hätte die europäische Richtlinie bis März in nationales Recht überführen sollen, aber bis jetzt wurde kein bekanntes Gesetz verabschiedet, das dieses Ziel erfüllt.
Die Europäische Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal wegen dieser Situation eingeleitet. Dieses förmliche Verfahren zeigt, dass die Kommissionsbehörde der Ansicht ist, dass der portugiesische Staat seine Verpflichtungen nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllt hat.
Die neuen europäischen Regeln werden ab dem 27. September angewandt, was bedeutet, dass Portugal ohne nationale Gesetzgebung, die sie ergänzt, Schwierigkeiten bei der Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften im Inland haben könnte. Die rechtzeitige Übertragung europäischer Richtlinien ist eine gesetzliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.




