Das Gericht der Europäischen Union entschied, die gegen den russischen Geschäftsmann Roman Abramovich verhängten Sanktionen aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung erging, nachdem Abramovich gegen die Maßnahme Beschwerde eingelegt hatte, um die gegen ihn verhängten Sanktionen aufzuheben.
Das Gericht wies die von dem russischen Geschäftsmann eingelegte Beschwerde zurück und erklärte, dass die vorgebrachten Beschwerdegründe unbegründet seien. Damit bestätigte die europäische Justiz die Beibehaltung der restriktiven Maßnahmen.
Die gegen Abramovich verhängten Sanktionen werden nicht aufgehoben, und alle Einschränkungen, die zuvor gegen den russischen Magnaten verhängt worden waren, bleiben in Kraft.




