Die Regierung erklärt, dass Kinder ihre Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus auf dem aktuellen Stand haben müssen, um sich in einer Schule einzuschreiben oder Prüfungen abzulegen. Diese Anforderung ist in einem seit 1962 geltenden Gesetz vorgesehen, das die Regierung im April erneut hervorgehoben hat.
Gemäß dem Gesetz müssen Bildungseinrichtungen die Vorlage des Impfnachweises oder der Erklärung über die vorherige Einnahme der Impfstoffe gegen Diphtherie und Tetanus bei der Einschreibung und bei der Durchführung von Prüfungen verlangen.
Die Generaldirektion für Gesundheit ist jedoch mit dieser Auslegung nicht einverstanden. Die DGS erklärt, dass die Impfstoffe gegen Diphtherie und Tetanus die Schulanmeldung nicht verhindern, was der Position der Regierung widerspricht.
Diese Situation schafft einen offensichtlichen Widerspruch zwischen dem, was das Bildungsministerium bestimmt und dem, was die portugiesische Gesundheitsbehörde als anwendbar betrachtet, und wirft Fragen über die tatsächliche Obligatorietät der Impfungen für die Einschreibung auf.



