Das Ministerium für Bildung legt fest, dass Kinder ihre Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus auf dem neuesten Stand halten müssen, um sich in Schulen einzuschreiben oder Prüfungen abzulegen. Diese Verpflichtung ist in einem seit 1962 geltenden Gesetz vorgesehen und wurde von der Regierung im April auf ihrer offiziellen Website erneut hervorgehoben.
In der Praxis wird diese Verpflichtung jedoch nicht durchgesetzt. Die Generaldirektion für Gesundheit (DGS) bestätigt, dass die Impfungen die Einschreibung der Schüler in den Schulen nicht verhindern, was eine Diskrepanz zwischen dem, was in der Gesetzgebung festgelegt ist, und dem, was tatsächlich geschieht, schafft.
Die Regierung setzt sich weiterhin für die Anwendung dieses Gesetzes von 1962 ein, das die Vorlage eines aktuellen Impfzertifikats als Voraussetzung für den Schulbesuch und die Teilnahme an Prüfungen fordert.



