Am 8. September kündigte die IGFEJ an, dass sie die Honorare und Ausgaben bearbeitet hat, die den Anwälten des Systems für Rechtszugang und Gerichte (SADT) geschuldet werden. Die Beträge für die im August erbrachten Dienstleistungen wurden von zuständigen Stellen bestätigt und belaufen sich auf insgesamt 1,79 Millionen Euro. Dieser Betrag wird noch im September beglichen.
Der Präsident der IGFEJ erklärte, dass die pünktliche Zahlung zur Stärkung des Zugangs zur Justiz und zur Anerkennung der Arbeit der Anwälte beiträgt, die denjenigen dienen, die am dringendsten darauf angewiesen sind.
Die Behörde bekräftigt ihr Engagement, sicherzustellen, dass die für die Gerichtshilfe bestimmten Ressourcen effizient und transparent verwaltet werden, um denjenigen zu helfen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Rechtsdienstleistungen haben.




