Der Stadtrat hat die Beibehaltung der IMI-, Derrama- und variablen IRS-Beteilungssätze für das Jahr 2027 genehmigt. Die Abstimmung erfolgte mit Mehrheit, wobei das Exekutivorgan beschloss, diese Werte im Vergleich zum Vorjahr nicht zu verändern.
Die kommunale Grundsteuer auf Immobilien bleibt bei 0,3%, was der gesetzlich zulässigen Mindestrate entspricht. Dieser Satz wird auf den steuerbaren Grundstückswert angewendet und wird im kommenden Jahr keine Änderungen erfahren.
Was die Derrama betrifft, die auf die Gewinne der im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmen erhoben wird, bleibt der Satz weiterhin bei 1,5%. Diese Abgabe stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde aus der lokalen Wirtschaftstätigkeit dar.
Die variable Beteiligung am IRS der im Gemeindegebiet ansässigen Steuerzahler bleibt bei 5%, was den gesetzlich zulässigen Höchstwert darstellt. Dieser Prozentsatz wird von der Gemeindeverwaltung einbehalten und stellt eine der Haupteinnahmequellen des Gemeindebudgets dar.




