Die Bundesanwaltschaft (AGU) legte am Dienstag (08.) beim Obersten Gerichtshof (STF) Beschwerde gegen die Entscheidung von Minister André Mendonça ein, der die präventive Amtsenthebung des Generaldirektors der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, angeordnet hatte. Der Antrag wurde dem Präsidenten des Gerichtshofs, Minister Edson Fachin, vorgelegt.
In dem von dem Generalbundesanwalt der Union, Jorge Messias, und Mitgliedern der AGU-Leitung unterzeichneten Schriftsatz erklärt die Behörde, dass die Entscheidung eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und der Verwaltung" verursacht. Die Institution argumentiert, dass die Auswahl, Ernennung und Entlassung des Generaldirektors der PF ausschließliche Prärogativen des Präsidenten der Republik sind.
Die AGU vertritt ferner die Ansicht, dass das plötzliche Ausscheiden von Rodrigues den Betrieb der Bundespolizei gefährden könnte, die für Justizpolizeiaufgaben zuständig ist, und zusätzlich das Risiko einer Desorganisation der Institutionsstruktur birgt.
Angesichts der Dringlichkeit beantragte die Behörde eine einstweilige Verfügung, um die Amtsenthebung von Rodrigues und der anderen




