Richter Gilmar Mendes vom Obersten Gerichtshof erklärte, dass es Elemente gibt, die auf die Unzuständigkeit der Zweiten Kammer zur Prüfung der Entscheidung von Richter André Mendonça hinweisen, die die präventive Amtsenthebung des Generaldirektors der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, und des Direktors der Polizeilichen Intelligenz der Behörde anordnete. Gilmar beantragte eine Vertagung, um das Verfahren auszusetzen.
Der Altgediente des STF hinterfragte die Tatsache, dass die Maßnahme auf Anfrage einer politischen Partei ergriffen wurde. Seiner Meinung nach bestehen Zweifel an der Möglichkeit, dass die präventive Amtsenthebung auf Grundlage eines Antrags einer politischen Partei angeordnet wurde, was Kontroversen über die angewandten Verfahren auslöste.
Gilmar Mendes vertrat die Ansicht, dass die Maßnahme in offensichtlichem Widerspruch zur Strafprozessordnung und zur Geschäftsordnung des STF stand. Seinen Angaben zufolge legen diese Normen Anforderungen fest, die sich aus dem Anklagesystem ergeben und vor der Anordnung der Amtsenthebung hätten beachtet werden müssen.
Der Fall betrifft direkt Andrei Rodrigues, den amtierenden Generaldirektor der Bundespolizei, sowie den Direktor der Polizeilichen Intelligenz der Behörde, beide wurden präventiv durch Entscheidung von André Mendonça ihres Amtes enthoben. Das Verfahren wurde aufgrund des Vertagungsantrags von Gilmar Mendes ausgesetzt, der die Angelegenheit nun prüfen wird, bevor er den Fall zur Fortsetzung zurückgibt.




