ANAFRE – Nationaler Gemeindeverband kündigte eine wichtige Änderung in der Gesetzgebung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln an. Die Gültigkeitsdauer der Zulassung von Ausbringern dieser Produkte wurde von 10 auf 15 Jahre verlängert, was eine bedeutende Verlängerung des Gültigkeitszeitraums dieser Zertifizierung darstellt.
Diese Änderung trat mit der Veröffentlichung des Dekret-Gesetzes Nr. 127/2026 in Kraft, das die bisherige Regelung zu diesem Thema abänderte. Die neue Gültigkeitsdauer von 15 Jahren gilt sowohl für Zulassungen, die ab dem 17. Juni 2026 ausgestellt werden, als auch für die bereits im Umlauf befindlichen.
Der Verband informiert die Fachleute des Sektors über diese gesetzliche Aktualisierung, die den Bedarf an häufigen Lizenzverlängerungen reduziert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die administrativen Verfahren für Pflanzenschutzmittelausbringer zu vereinfachen und die mit der periodischen Ausbildung und Zertifizierung verbundenen Belastungen zu verringern.



