Ab 1. Oktober 2026 tritt in Portugal ein neues Recht für Bahnreisende in Kraft. Wenn ein Zug verspätet ist oder ausfällt, hat der Betreiber eine maximale Frist von 100 Minuten, gerechnet ab der geplanten Abfahrtszeit, um dem Reisenden Alternativen anzubieten. Wenn diese Frist ohne angemessene Lösung abläuft, kann der Reisende auf eigene Initiative einen anderen öffentlichen Verkehrsbetreiber beauftragen, sei es per Schiene oder Straße, um die Reise fortzusetzen.
Das neue Recht ist im Dekret-Gesetz Nr. 173/2026 enthalten, das am 1. September veröffentlicht wurde und die portugiesische Gesetzgebung an die europäischen Regeln zu den Rechten der Bahnreisenden anpasst. Das Dokument regelt verschiedene Bereiche, darunter Verspätungen, Ausfälle, Rückerstattungen, Entschädigungen und Weiterleitung von Reisenden. Die Frist von 100 Minuten beginnt mit der geplanten Abfahrtszeit des betroffenen Zuges oder ab dem Verpassen eines Anschlusses.
Um das Geld für die alternative Beförderung zurückzuerhalten, muss der Reisende Belege wie Tickets und Quittungen aufbewahren. Die Gesetzgebung bestimmt, dass nur ordnungsgemäß dokumentierte, begründete und als notwendig, angemessen und zumutbar erachtete Kosten erstattet werden. Wer eine Rückerstattung erhält oder auf andere Weise weiterreist, verliert zudem das Recht, den ursprünglichen Fahrausweis später zu nutzen.
Die neue Gesetzgebung behält auch weiterhin Regeln zur Entschädigung bei Verspätungen bei: 25% des Ticketpreises für Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und bis zu 50% für Verspätungen von 120 Minuten oder mehr, sofern diese nicht auf außergewöhnlichen Umständen, Situationen, die dem Reisenden zuzuschreiben sind, oder Verhaltensweisen Dritter beruhen, die der Betreiber nicht vermeiden konnte.




