Das Gericht Beja hat die Mörder von Baleizão erneut zu 22 Jahren Haft verurteilt. Dies ist bereits die dritte Entscheidung in diesem Fall, nachdem das Berufungsgericht Évora die teilweise Ungültigkeit des ersten Urteils festgestellt und das zweite aufgehoben hatte.
Der Fall betrifft die einheimischen Mörder aus dem alentejanischen Dorf Baleizão, die wegen des Todes zweier deutscher Touristen oder Residenten angeklagt wurden. Die Strafe von 22 Jahren gilt für die Gesamtheit der begangenen Straftaten.
Die Komplexität des Verfahrens ergibt sich daraus, dass das Gericht die tatsächlichen und rechtlichen Fragen nach den Entscheidungen des Berufungsgerichts Évora erneut prüfen musste. Zunächst wurde die teilweise Ungültigkeit eines Urteils festgestellt, und dann wurde das zweite Urteil vollständig aufgehoben.
Mit dieser dritten Verurteilung bekräftigt das Erstgericht in Beja die 22-jährige Haftstrafe für die Mörder und versucht, die von den höheren Instanzen aufgeworfenen Fragen zu klären, die zu den früheren Ungültigkeiten geführt haben.




