Die Advocacia-Geral da União wird noch heute gegen die einstweilige Entscheidung des Ministers André Mendonça vom Obersten Gerichtshof (STF) Berufung einlegen, die den Generaldirektor der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, absetzte. Regierungsquellen bestätigten gegenüber CBN, dass der Rechtsbehelf noch an diesem Mittwoch eingereicht wird.
Die AGU wird argumentieren, dass die Absetzung die ausschließliche Zuständigkeit des Präsidenten der Republik verletzt. Der Einspruch wird Artikel 84 der Verfassung zitieren, der festlegt, dass die Auswahl, Ernennung und Entlassung des Chefs der Bundespolizei in die ausschließliche Zuständigkeit des Chefs der Exekutive fällt.
Mendonças Entscheidung setzte auch den Direktor für Nachrichtendienst der Körperschaft, Leandro Almada da Costa, ab. Die Maßnahme wurde nach der Offenlegung ergriffen, dass die Bundespolizei im Monat August sechs als unregelmäßig eingestufte und ohne übernommene Verfasserschaft erstellte Geheimdienstberichte erstellt hatte.
Laut dem Minister wurden diese Dokumente ohne Beachtung der internen Vorschriften der Körperschaft und ohne Identifizierung der für die Erstellung Verantwortlichen ausgearbeitet.




