Die Generalstaatsanwaltschaft (AGU) kündigte an, gegen die Entscheidung von Minister André Mendonça Berufung einzulegen, der den Direktor der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, abgesetzt hatte.
Das Rechtsmittel der AGU wird argumentieren, dass eine Verletzung der ausschließlichen Zuständigkeit des Präsidenten der Republik vorliegt, diese Entscheidung zu treffen.
Das zentrale Argument besteht darin, dass die Entscheidung einstimmig vom Minister getroffen wurde, also einzeln, obwohl dies eine ausschließliche Zuständigkeit des Präsidenten der Republik wäre.
In dem Fall verwickelt sind die AGU, Minister André Mendonça und der abgesetzte Direktor Andrei Rodrigues.




