Minister Gilmar Mendes bat um Aussetzung und unterbrach damit die Verhandlung der Zweiten Kammer des Obersten Bundesgerichtshofs über die Entscheidung von Minister André Mendonça, die die Amtsenthebung des Generaldirektors der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, anordnete. Mit dem Antrag auf Aussetzung wurde die Verhandlung unterbrochen, und es gibt keinen festgelegten Zeitpunkt für ihre Fortsetzung.
Mendonça hatte zuvor dafür gestimmt, seine eigene Entscheidung aufrechtzuerhalten, durch die Andrei Rodrigues von der Leitung der Bundespolizei enthoben wurde. Der Fall wird von der Zweiten Kammer geprüft, die aus den Ministern Luiz Fux (Vorsitzender), Gilmar Mendes, Dias Toffoli, Nunes Marques sowie Mendonça selbst besteht.
Minister Mendonça erklärte, er sei über einen Monat lang einem systematischen und illegalen Monitoring durch den Geheimdienstbereich der Bundespolizei ausgesetzt gewesen. Seinen Angaben zufolge wurden zwischen dem 3. und 31. August sechs Berichte erstellt, die Analysen über seine Amtsführung sowie über seine Beziehung zum Generalstaatsanwalt, Jorge Messias, enthielten.
Die Entscheidung zur Amtsenthebung von Andrei Rodrigues erfolgte auf Antrag der Partei Novo. Mendonça vertritt die Auffassung, dass das analysierte Material die angeblichen Unregelmäßigkeiten beim Monitoring aufdeckt und damit die Amtsenthebung des Generaldirektors der Bundespolizei in seiner vorherigen Entscheidung begründet.




