Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gab dem schwedischen Unternehmen IKEA Recht gegen die belgische rechtsextreme Partei Vlaams Belang, die den sogenannten „IKEA-Plan" in Bezug auf die Reform der Asyl- und Einwanderungspolitik in Belgien erstellt hatte. Die Partei verwendete den Namen des schwedischen Unternehmens und Zeichnungen, die den Montageanleitungen der IKEA-Möbel ähnelten, um ihre politischen Vorschläge zu veranschaulichen.
Dem EuGH zufolge verursacht die Verwendung der IKEA-Marken erhebliche Schäden an Reputation und Interessen des Inhabers. Die Pressekonferenz zur Vorstellung des Plans wurde in den sozialen Medien übertragen.
Das Unternehmen reichte wegen Markenrechtsverletzung eine Klage bei den belgischen Gerichten gegen den Verein Vrijheidsfonds ein, der für die Erstellung der Materialien der Partei verantwortlich war. Dieser Verein räumte ein, die Marken ohne Genehmigung verwendet zu haben, argumentierte jedoch, dass die Verwendung dazu diente, ihre politische Botschaft zu verstärken und eine „gerechtfertigte causa" darstellte, die durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.
Der belgische Richter, der den Fall prüft, konsultierte den EuGH, um zu klären, was im Falle eines Konflikts zwischen dem Recht des geistigen Eigentums und dem Recht auf Meinungsfreiheit Vorrang hat. Die endgültige Entscheidung obliegt dem belgischen Gericht. Der Vrijheidsfonds ist ein in Belgien ansässiger gemeinnütziger Verein, der als finanzieller, logistischer und juristischer Arm des Vlaams Belang fungiert.




