Das Gericht von Évora in zweiter Instanz verurteilte einen 32-jährigen Mann zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe mit Bewährung wegen häuslicher Gewalt. Der Angeklagte war in erster Instanz freigesprochen worden, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein.
Das Gericht in zweiter Instanz sah es als bewiesen an, dass der Mann das Verbrechen der häuslichen Gewalt gegen seine Lebensgefährtin begangen hatte. Die verhängte Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, was bedeutet, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis muss, solange er die auferlegten Bedingungen einhält.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe wurde der Mann auch zur Zahlung einer Entschädigung von 5.000 Euro an das Opfer verurteilt. Dieser Betrag soll die durch die Gewalt verursachten Schäden wiedergutmachen.
Das Gericht ordnete außerdem an, dass der Angeklagte sich von dem Opfer fernhält – eine Maßnahme, die die Frau vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen oder erneuter Gewalt durch den Verurteilten schützen soll.




