Die Richterin der 2. Strafkammer des Amtsgerichts Santiago sprach sich positiv für die Gewährung des vollständigen Straferlasses der Freiheitsstrafe des Lokomotivführers des Alvia-Zugs aus, der in Angrois entgleiste. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen des Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit dem Unfall.
Die Entgleisung ereignete sich am 24. Juli 2013 und war einer der schwersten Eisenbahnunfälle in Spanien. Der Alvia-Zug befuhr eine Kurve, als er die Geschwindigkeit verlor und entgleiste, was verheerende Folgen hatte.
Der Lokomotivführer wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wegen 79 Tötungsdelikten und 143 Körperverletzungsdelikten, alle durch grobe Fahrlässigkeit begangen. Das Urteil spiegelte die Schwere der dem Lokomotivführer bei der Bedienung des Zuges zur Last gelegten Nachlässigkeit wider.
Die Entscheidung der Richterin geht nun an die höheren Instanzen, wo über die tatsächliche Gewährung des beantragten vollständigen Straferlasses entschieden wird. Dieser Fall hat große öffentliche Kontroversen ausgelöst, insbesondere bei den Opfern und ihren Angehörigen, die sich gegen die Möglichkeit der Gnade für den Verantwortlichen des Unfalls aussprechen.




