Ein Richter in Benidorm ordnete Haft ohne Kaution für einen Mann an, der wegen sexueller Gewalt gegen seine Partnerin festgenommen wurde, obwohl ein Kontaktverbot gegen ihn vorlag. Das Opfer erstattete Anzeige und schilderte die Übergriffe als besonders brutal, darunter die Anwendung der Mataleón-Technik zur Strangulierung sowie Bisse. Der Täter filmte die gesamten Übergriffe mit.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Inhaftierung und war der Ansicht, dass dies die einzige Maßnahme sei, um die Sicherheit des Opfers zu gewährleisten, angesichts der wiederholten Verstöße gegen das Kontaktverbot und der Schwere der angezeigten Taten.
Der Angeklagte, verteidigt durch Rechtsanwalt Francisco González, machte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, nachdem er die ihm von seiner Partnerin vorgeworfenen Taten kurz bestritten hatte.




