Deutschland verteidigte sich vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen die von Nicaragua vorgebrachten Anschuldigungen bezüglich der Waffenexporte nach Israel. Die deutsche Regierung argumentierte, dass diese Exporte strikt dem Völkerrecht entsprechen.
In seinem Vortrag vor dem Gericht wies Deutschland die Anschuldigungen Nicaraguas zurück und argumentierte, dass die bei den Waffenexporten angewandten Verfahren allen geltenden internationalen Regeln entsprechen.
Nicaragua hatte Klage gegen Deutschland eingereicht mit der Behauptung, das Land verletze das Völkerrecht, indem es weiterhin Waffen an Israel im Kontext des Gazakonflikts liefere.
Der Fall wird vor dem IGH verhandelt, dem höchsten Gerichtshof der Vereinten Nationen, der ein Gutachten zu der Angelegenheit abgeben kann, das jedoch nicht bindend ist.




