Deutschland verteidigte, dass die Waffenlieferungen an Israel den internationalen Regeln entsprechen. Diese Position wurde im Rahmen eines Verfahrens vorgebracht, das Nicaragua gegen Berlin vor dem Internationalen Gerichtshof angestrengt hatte.
Im April 2024 lehnte der Internationale Gerichtshof die Verhängung einstweiliger Maßnahmen gegen Deutschland in diesem Verfahren ab. Nicaragua war das Land, das die Klage gegen die deutsche Regierung eingereicht hatte.
In seiner Argumentation führte Nicaragua an, dass seit Oktober 2023 ein „anerkanntes Risiko eines Völkermords an der palästinensischen Bevölkerung" bestand. Dies war die grundlegende Basis der Klage, die das mittelamerikanische Land gegen Deutschland eingereicht hatte.




