Nutzer der Dating-App Grindr warfen dem Unternehmen vor, Daten über den HIV-Status ihrer Nutzer geteilt zu haben. Die Anschuldigung besagt, dass diese Weitergabe sensibler Informationen ohne die angemessene Einwilligung der betroffenen Nutzer erfolgte.
Ein Gerichtsverfahren wurde 2024 von etwa 12.000 Nutzern gegen Grindr eingereicht. Diese erhebliche Anzahl von Verfahrensbeteiligten spiegelt das Ausmaß der mutmaßlichen Verletzung der Privatsphäre wider, die eine große Nutzerbasis der Plattform betroffen haben soll.
Das Unternehmen Grindr reagierte auf das Verfahren und erklärte, die erzielte Einigung „enthalte keinerlei Feststellung oder Eingeständnis einer Schuld". Diese Position des Unternehmens zielt offensichtlich darauf ab, sich von jeder formellen Anerkennung der Verantwortung für die behaupteten Tatsachen zu distanzieren.
Ungeachtet der Nichtanerkennung einer Schuld erkannte Grindr jedoch öffentlich das „Leid und den Vertrauensverlust" seitens der betroffenen Nutzer an. Diese Anerkennung stellt, obwohl sie kein formelles Eingeständnis der Rechtswidrigkeit darstellt, ein implizites Eingeständnis dar, dass bei der Handhabung sensibler Daten durch die Plattform etwas schiefgelaufen ist.




