Der Stadtrat von Leiria beschloss, die kommunalen Besteuerungssätze für das nächste Jahr beizubehalten. Die Grundsteuer (IMI) bleibt beim Mindestsatz von 0,3%, dem niedrigsten gesetzlich zulässigen Wert.
Der Gewerbesteuerzuschlag, eine Steuer auf das zu versteuernde Ergebnis juristischer Personen, bleibt weiterhin bei 1,5%. Dieser Satz gilt für Unternehmen, die in der Gemeinde Leiria tätig sind.
In Bezug auf die variable Beteiligung an der Einkommensteuer (IRS) legte die Gemeindeverwaltung diese auf den maximal zulässigen Wert fest, der 5% entspricht. Diese Beteiligung stellt einen Anteil der Einkommensteuereinnahmen dar, der der Gemeinde zufließt.
Mit diesen Entscheidungen behält die Stadtverwaltung von Leiria ihre Steuerpolitik unverändert bei und entscheidet sich gegen eine Erhöhung der Steuerbelastung für die Einwohner und Unternehmen der Gemeinde.




