Der Bürgermeister der Stadt Albufeira ist Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, das auf den Verlust seines Mandats abzielt, nachdem er seine Schwester für eine Stelle im Rathauskabinett ernannt hat. Die Klage wurde beim Verwaltungs- und Steuergericht Loulé eingereicht.
Die Einleitung dieses Gerichtsverfahrens wurde von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt. Das Verfahren folgt auf die Ernennung eines direkten Familienangehörigen für ein Amt in der Gemeindestruktur.
Die portugiesische Gesetzgebung zu Unvereinbarkeiten und Hindernissen für Inhaber politischer Ämter verbietet die Ernennung naher Verwandter für Ämter in den jeweiligen Kabinetten. Diese Situation fällt unter dieses Rechtssystem.
Der nun dem Gericht vorgelegte Fall soll klären, ob der Kommunalpolitiker die Unvereinbarkeitsregeln bei der Ernennung seiner Schwester verletzt hat, was zum Verlust des kommunalen Mandats führen könnte.



