Das Gericht von Lissabon West in Sintra entschied, den jugendlichen Tatverdächtigen, der verdächtigt wird, am Sonntag seine eigene Großmutter getötet zu haben, in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Tatverdächtige, dessen Alter im Artikel nicht erwähnt wird, wurde beim ersten Verhör gehört und der strengsten Schutzmaßnahme unterworfen.
Das Verbrechen soll sich am Sonntag ereignet haben, woraufhin die Behörden zum Tatort gerufen wurden. Das Opfer ist die Großmutter des jungen Angeklagten, wodurch die familiäre Verbindung zwischen Täter und Opfer des Verbrechens hergestellt ist.
Die Entscheidung zur Anordnung der Untersuchungshaft wurde von dem für den Fall zuständigen Gericht getroffen, das davon ausging, dass hinreichende Verdachtsmomente vorliegen, um diese extreme Maßnahme der prozessualen Zwangsmaßnahme zu rechtfertigen.




