Ein Lehrer wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er homophobe Kommentare gegen die LGBT-Gemeinschaft richtete. Das Urteil wurde auf der Grundlage mehrerer diskriminierender Veröffentlichungen des Lehrers gefällt.
Die Anklage stützte sich auf zahlreiche diskriminierende Kommentare gegen LGBT-Personen. Die Veröffentlichungen wurden als beleidigend und als Verstoß gegen die gebotene Achtung der sexuellen Orientierung der Betroffenen angesehen.
Der Verurteilte zeigte während des Gerichtsverfahrens keinerlei Reue. Dieses Fehlen von Reue wurde bei der Urteilsfindung als relevant erachtet.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Lehrer die Freiheitsstrafe nicht verbüßen muss, sofern er bestimmte vom Gericht auferlegte Auflagen erfüllt.




