Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit der Abgeordnetenkammer hat einen Gesetzentwurf genehmigt, der die Kategorien der Beamten erweitert, die zum Tragen einer Schusswaffe in Brasilien berechtigt sind. Der Vorschlag ändert das Waffengesetz (Gesetz 10.826/03) und nimmt verschiedene Kategorien öffentlicher Bediensteter auf, die künftig unter der Bedingung der Ausübung bestimmter Tätigkeiten das Recht auf Waffentragen erhalten werden.
Zu den Beamten, die begünstigt werden könnten, gehören Verkehrsbeamte, Gerichtsvollzieher, soziobildende Beamte, Steuerbeamte und Steuerprüfer mit Verwaltungspolizeibefugnissen, amtliche Kriminaltechniker, Umweltaufsichtsbeamte, Mitglieder der öffentlichen Verteidigung, Mitglieder der bundesstaatlichen öffentlichen Rechtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften der Bundesstaaten und des Bundesdistrikts sowie Beamte des Kinderschutzes und der Jugendfürsorge.
Der Gesetzentwurf wird abschließend behandelt, was bedeutet, dass er nicht das Plenum der Abgeordnetenkammer durchlaufen muss, sondern direkt zur Prüfung durch den Ausschuss für Verfassung und Recht sowie für Staatsbürgerliche Rechte weitergeleitet wird. Falls er in diesem Ausschuss genehmigt wird und keine Ressourcen zur Beratung im Plenum beantragt werden, geht der Vorschlag an den Senat.




