Die Sozialversicherung warnt portugiesische Rentner, die im Ausland leben, vor der Notwendigkeit, den Lebensnachweis bis zum 15. September 2026 zu erbringen. Dieses Verfahren dient dazu zu bestätigen, dass der Rentner noch lebt und die Voraussetzungen für den Bezug der Leistung erfüllt. Die in dieser Phase betroffenen Länder sind Belgien, Kanada, Kap Verde, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und die Schweiz.
Die betroffenen Rentner umfassen jene, die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrenten aus dem portugiesischen Sozialversicherungssystem beziehen und in den genannten Ländern ansässig sind. Die Sozialversicherung empfiehlt, das Verfahren nicht auf die letzten Tage zu verschieben, und weist auf die Bedeutung hin, die Frist innerhalb des festgelegten Zeitraums einzuhalten.
Wer den Lebensnachweis nicht bis zum 15. September erbringt, riskiert ab November die Aussetzung der Rentenzahlung. Diese Aussetzung ist jedoch nicht dauerhaft. Nach Einreichung und Validierung des Verfahrens wird die Zahlung wieder aufgenommen und die ausgesetzten Beträge nachträglich gezahlt, obwohl der Rentner vorübergehend ohne Rentenzahlung bleiben kann.
Das Verfahren kann digital mittels Biometrie über das Portal der Sozialversicherung oder die mobile App durchgeführt werden, was persönliche Vorsprachen vermeidet. Ab 2027 wird die jährliche Verpflichtung zur Erbringung des Lebensnachweises auf alle im Ausland ansässigen Rentner der Sozialversicherung ausgeweitet, was den Umfang erheblich erweitert.




