Die Gemeinde Sintra kündigte am Montag die Abgrenzung einer abgegrenzten Zone in der Serra de Sintra nahe Azóia an, nach dem Nachweis von Fusarium circinatum, einem Quarantäne-Pilz, der einen Forstschädling darstellt und verschiedene Kiefernarten sowie die Art Pseudotsuga menziesii befallen kann. Das Vorhandensein dieses Pilzes kann Schäden und Mortalität bei Bäumen verursachen.
Die abgegrenzte Zone besteht aus einem befallenen Gebiet und einer Pufferzone und wird vom Institut für Naturschutz und Wälder über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren überwacht. Während dieses Zeitraums ist die Entfernung von Holzmaterial aus dem betroffenen Gebiet verboten, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und unter Einhaltung spezifischer Bedingungen für Transport und Behandlung des Holzes.
Die betroffenen Grundbesitzer und Waldbewirtschafter müssen die von den Behörden festgelegten Schutzmaßnahmen einhalten. Bei Missachtung der Regeln kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Für weitere Informationen können sich Interessierte an die Abteilung für Walderweiterung und Wettbewerbsfähigkeit des ICNF unter der Telefonnummer 243 306 530 oder per E-Mail an [email protected] wenden. Die Gemeinde Sintra stellt außerdem die Bekanntmachung und die Kartografie der abgegrenzten Zone zur Verfügung.




