Die Gemeinde Sintra kündigte die Abgrenzung einer Sperrzone in der Serra de Sintra bei Azóia an, nach der Entdeckung von Fusarium circinatum, einem Quarantäne-Pilz, der einen Forstschädling darstellt und verschiedene Kiefernarten sowie die Art Pseudotsuga menziesii befallen kann. Das Vorhandensein dieses Pilzes kann Schäden und Mortalität bei Bäumen verursachen.
Die Sperrzone besteht aus einer befallenen Zone und einer Pufferzone, die vom Institut für Naturschutz und Forstwirtschaft (ICNF) über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren überwacht wird. Während dieses Zeitraums ist das Entfernen von Holzmaterial aus dem betroffenen Gebiet verboten, außer in gesetzlich vorgesehenen Situationen und solange die für den Transport und die Behandlung des Holzes festgelegten Bedingungen erfüllt werden.
Die von der Sperrzone betroffenen Waldbesitzer und -bewirtschafter müssen die von den Behörden festgelegten Schutzmaßnahmen einhalten, bei Androhung einer Ordnungswidrigkeit. Die Gemeinde Sintra stellt die Bekanntmachung und die Kartographie der Sperrzone zur Einsicht in die Abgrenzung des betroffenen Gebiets zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte können sich Interessierte an die Abteilung für Forstliche Beratung und Wettbewerbsfähigkeit des ICNF unter der Telefonnummer 243 306 530 oder per E-Mail an [email protected] wenden.




