Der Gerichtshof von Évora verurteilte einen 32-jährigen Mann zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft mit Bewährung wegen schwerer häuslicher Gewalt gegen eine 25-jährige Frau. Das Urteil, datiert vom 14. Juli und bereits rechtskräftig, wurde im Anschluss an eine Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Gerichts Reguengos de Monsaraz im Distrikt Évora erlassen.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe wurde der Mann zur Zahlung von fünftausend Euro an das Opfer verurteilt. Die Strafaussetzung wurde an eine Bewährungsfrist und die Verpflichtung geknüpft, ein spezifisches Programm zur Prävention häuslicher Gewalt zu besuchen. Dem Angeklagten wurde zudem auferlegt, sich von dem Opfer, dessen Wohnung und Arbeitsplatz fernzuhalten, und es ist ihm untersagt, sie auf jegliche Weise zu kontaktieren, außer wenn dies für die Ausübung des Sorgerechts für das gemeinsame minderjährige Kind unbedingt erforderlich ist.
Der Gerichtshof von Évora war der Ansicht, dass die vom Gericht Reguengos de Monsaraz vorgenommene Beweiswürdigung offenkundig gegen die Regeln der allgemeinen Erfahrung verstieß und jeden Rationalitätsmaßstab überschritt. Dem Urteil zufolge offenbarte die Begründung des angefochtenen Urteils eine fehlerhafte Beweiswürdigung, deren Gründe keine rationale und logische Grundlage für den begründeten Zweifel bieten, zu dem der Richter gelangt war.
In erster Instanz war der Freispruch mit der mangelnden Glaubwürdigkeit des Zeugnisses des Opfers im Gegensatz zu den Aussagen des Angeklagten begründet worden. Die Richter des Gerichtshofs von Évora stellten jedoch fest, dass nichts dagegen spricht, dass sich die Überzeugung ausschließlich auf das Zeugnis einer einzelnen Zeugin stützen kann, da dieses dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung unterliegt. Das Gericht betonte, dass die meisten Gewalttaten im Bereich der häuslichen Gewalt keine Augenzeugen haben, da sie im privatesten Bereich des Lebens der Menschen stattfinden.




