Die Richterin des Nationalen Gerichtshofs, María Tardón, erklärte die Zuständigkeit dieses spezialisierten Gerichts für die Untersuchung des massenhaften irregulären Einfalls in Ceuta aus Marokko am 30. und 31. Juli. Die Richterin betrachtete die Ereignisse als einen „schweren Angriff auf die territoriale Integrität Spaniens", der den Frieden und die Unabhängigkeit des Staates beeinträchtigt.
Diese Entscheidung impliziert, dass die Tatsachen als Straftaten eingestuft werden, die in die Zuständigkeit des Nationalen Gerichtshofs fallen, das heißt, Verbrechen besonderer Schwere, die die grundlegenden Interessen des spanischen Staates betreffen.
Darüber hinaus ordnete die Richterin die Tatsachen auch als Straftaten gegen die Rechte ausländischer Staatsbürger ein, in Verbindung mit fahrlässiger Tötung und organisierter Kriminalität.
María Tardón ist die Richterin, die für die Durchführung dieser Untersuchung verantwortlich ist, die die Umstände des massenhaften Einfalls von Menschen über die südspanische Grenze klären soll.




