Das Gericht von Gondomar erließ eine Entscheidung, die die Schließung eines Steinbruchs in der Region anordnet. Das Unternehmen wurde angewiesen, seine gesamte Tätigkeit bis Montag einzustellen.
Diese Maßnahme ergab sich aus Beschwerden von Anwohnern über übermäßigen Lärm und Staub, die durch den Abbau verursacht wurden. Die betroffenen Bevölkerungsgruppen haben ihr Unbehagen über die vom Steinbruch verursachte Lärm- und Umweltverschmutzung zum Ausdruck gebracht.
Sollte das Unternehmen die Schließungsanordnung nicht innerhalb der festgelegten Frist einhalten, wird es mit Geldstrafen von 2.000 Euro für jeden Tag der Nichteinhaltung belegt. Diese Sanktion soll sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung unverzüglich befolgt wird.




