Das Verleihen des Autos an Freunde oder Familienangehörige ist in Portugal eine gängige Praxis, kann jedoch rechtliche und finanzielle Folgen haben. Gemäß Artikel 121 der Straßenverkehrsordnung darf nur derjenige ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum führen, der dafür eine gültige Berechtigung besitzt. Artikel 135 derselben Verordnung legt fest, dass der Fahrer für Verstöße im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrzeugs verantwortlich ist, während der Inhaber des Fahrzeugzulassungsscheins verantwortlich ist, wenn nicht ermittelt werden kann, wer am Steuer saß.
Die obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch den Fahrzeugverkehr entstehen, doch es ist wichtig, zwischen gelegentlicher Leihe und regelmäßiger Nutzung zu unterscheiden. Laut der Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds muss der regelmäßige Fahrer bei Vertragsabschluss der Versicherung mitgeteilt werden und immer dann, wenn Änderungen eintreten. Wenn eine Person das Fahrzeug häufig fährt, ohne dass die Versicherung informiert wird, können vertragliche Konsequenzen drohen, einschließlich der Möglichkeit einer Vertragsaufhebung oder einer anteiligen Kürzung der Entschädigung.
Wenn ein Verstoß von einem Radar erfasst wird und der Fahrer nicht identifiziert werden kann, wird das Verfahren gemäß Artikel 171 der Straßenverkehrsordnung gegen den Fahrzeughalter eingeleitet. Dieser kann den tatsächlichen Fahrer innerhalb einer Frist von 15 Werktagen zur Verteidigung identifizieren. Wenn die Identifizierung gültig ist, wird das Verfahren ausgesetzt und ein neues Verfahren gegen die benannte Person eingeleitet werden. Bei einer persönlichen Kontrolle, wie z. B. einer Verkehrskontrolle, wird der Fahrer vor Ort identifiziert und ist direkt für Verstöße verantwortlich.
Die Konsequenzen sind schwerwiegender, wenn das Fahrzeug einer Person überlassen wird, die nicht die rechtlichen Voraussetzungen zum Führen erfüllt. Artikel 135 der Straßenverkehrsordnung macht denjenigen verantwortlich, der ein Fahrzeug einer nicht berechtigten Person, einer unter Alkoholeinfluss stehenden Person



