Einer der Whistleblower wegen moralischer Belästigung am Instituto Superior Técnico wurde anschließend einem Disziplinarverfahren unterzogen, das auf Antrag der in der Anzeige genannten Person eingeleitet wurde. Der Fall betrifft eine Beschwerde wegen moralischer Belästigung am Arbeitsplatz, die von einem Dozenten gegen einen anderen eingereicht wurde, die letztendlich zu Disziplinarmaßnahmen gegen den ursprünglichen Beschwerdeführer führte.
Rogério Colaço, Präsident des Instituto Superior Técnico, vertrat die Ansicht, dass die Eröffnung des Disziplinarverfahrens keine Einschüchterung darstellt, sondern vielmehr die Anwendung des Grundsatzes der „Gleichheit" bei der Behandlung der beteiligten Parteien ist. Seiner Meinung nach bedeutet die Befolgung dieses Grundsatzes, dass beide Parteien gleich behandelt werden müssen, wenn es gegenläufige Anschuldigungen oder laufende Verfahren gibt.
Die Situation wirft Fragen zum Schutz von Whistleblowern in der akademischen Umgebung und zur Balance zwischen der Gewährleistung der Verteidigungsrechte der Beschuldigten und der Vermeidung auf, dass diese Rechte zur Einschüchterung von Personen genutzt werden, die Unregelmäßigkeiten melden. Der Artikel erscheint im Kontext breiterer Debatten über moralische Belästigung im Hochschulwesen in Portugal.




