Ein 31-jähriger Betrüger wurde von der PSP wegen eines Betrugsschemas verhaftet, das auf ältere Menschen abzielte. Die Methode bestand darin, die Opfer anzusprechen, sie mit zwei Küssen auf die Wange zu begrüßen und zu fragen: „Erkennst du mich nicht?". Mit diesem Vorgehen sollte bei älteren Menschen ein falsches Gefühl der Vertrautheit erzeugt werden.
Nachdem es dem Täter gelungen war, Kontakt herzustellen, führte er die hilflosen Opfer zu einem Geldautomaten, wo er sie dazu brachte, Abhebungen oder betrügerische Überweisungen durchzuführen. Die Opfer wurden gerade wegen ihrer Verletzlichkeit und ihrer Schwierigkeiten, Betrugsschemata zu erkennen, ausgewählt.
Die PSP konnte den Verdächtigen identifizieren und ausfindig machen und verhaftete ihn daraufhin. Der Betrüger wurde dem Gericht vorgeführt, wo ein Richter entschied, U-Haft als Untersuchungshaft anzuordnen.




