Die Stadtverwaltung von Timon hat die Ergebnisse der Quoten-Anträge im Zusammenhang mit dem Fundef (Fonds zur Aufrechterhaltung und Entwicklung des Grundschulwesens sowie zur Aufwertung des Lehrberufs) veröffentlicht. Die Stadtverwaltung hat Informationen darüber bereitgestellt, wie Interessenten die Ergebnisse dieser Anträge einsehen können.
Die Kandidaten, die mit der getroffenen Entscheidung über ihre Quoten-Anträge nicht einverstanden sind, haben das Recht, Einspruch einzulegen. Die Frist für die Einlegung dieses Einspruchs beträgt zehn aufeinanderfolgende Tage, gerechnet ab der Veröffentlichung des entsprechenden Ergebnisses im Amtsblatt der Stadt.
Der Vorgang der Einsichtnahme und gegebenenfalls des Einspruchs muss direkt von den Interessenten durchgeführt werden, gemäß den von der Stadtverwaltung von Timon festgelegten Verfahren. Die Veröffentlichung dieser Ergebnisse ist Teil der Transparenz in den Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bildungsfonds.




