Ein Gericht ordnete die Schließung eines Steinbruchs an, nachdem Beschwerden über übermäßigen Lärm und Staub eingegangen waren. Das betroffene Unternehmen wurde benachrichtigt, seine Tätigkeit bis Montag einzustellen.
Sollte der Steinbruch die Schließungsanordnung nicht fristgerecht umsetzen, muss er ein Bußgeld von zweitausend Euro für jeden Tag der Nichtbefolgung zahlen. Der Gerichtsbeschluss erging auf Grundlage der Beschwerden, die von den Bewohnern der umliegenden Gebiete des Steinbruchs eingereicht wurden.




